03.04.2009
NPD-Bundesparteitag kann wie geplant in Berlin stattfinden
Berlin - Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, daß der Bundesparteitag der
NPD wie geplant am Wochenende (04./05. April) im Ernst-Reuter-Saal in
Reinickendorf stattfinden kann.
Mit dieser Entscheidung wurde
die Beschwerde des Bezirksamtes Reinickendorf gegen die Beschlußfassung
des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Das OVG folgte in seiner
Entscheidung dem Gebot der Gleichbehandlung und dem der
Chancengleichheit für politische Parteien, da die Räumlichkeit in der
Vergangenheit „in ständiger Übung“ anderen Parteien und ihren
Untergliederungen zu Verfügung gestellt wurde.
Hierbei sei dem
Gericht zufolge auch der Beschluß des Bezirksamtes Reinickendorf,
wonach nur parteiliche Untergliederungen, die im Bezirk Kreisverbände
oder Bezirksgruppen gebildet haben, bezirkseigene Räumlichkeiten nutzen
dürfen, dem nicht entgegenstehend, da dieser erst nach dem Antrag der
NPD gefasst wurde. Das Gericht äußerte nebenher auch den Verdacht, daß
das Bezirksamt den Beschluß nicht aus allgemeinen Gründen gefasst habe,
sondern um den Parteitag der NPD gezielt zu verhindern.
Dieser politisch und demokratie-theoretisch sehr fragwürdige Versuch wurde vom Gericht erfolgreich abgewendet.
Berlin, den 03.04.2009
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher
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