03.04.2009

NPD-Bundesparteitag kann wie geplant in Berlin stattfinden

Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute entschieden, daß der Bundesparteitag der NPD wie geplant am Wochenende (04./05. April) im Ernst-Reuter-Saal in Reinickendorf stattfinden kann.

Mit dieser Entscheidung wurde die Beschwerde des Bezirksamtes Reinickendorf gegen die Beschlußfassung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Das OVG folgte in seiner Entscheidung dem Gebot der Gleichbehandlung und dem der Chancengleichheit für politische Parteien, da die Räumlichkeit in der Vergangenheit „in ständiger Übung“ anderen Parteien und ihren Untergliederungen zu Verfügung gestellt wurde.

Hierbei sei dem Gericht zufolge auch der Beschluß des Bezirksamtes Reinickendorf, wonach nur parteiliche Untergliederungen, die im Bezirk Kreisverbände oder Bezirksgruppen gebildet haben, bezirkseigene Räumlichkeiten nutzen dürfen, dem nicht entgegenstehend, da dieser erst nach dem Antrag der NPD gefasst wurde. Das Gericht äußerte nebenher auch den Verdacht, daß das Bezirksamt den Beschluß nicht aus allgemeinen Gründen gefasst habe, sondern um den Parteitag der NPD gezielt zu verhindern.

Dieser politisch und demokratie-theoretisch sehr fragwürdige Versuch wurde vom Gericht erfolgreich abgewendet.

Berlin, den 03.04.2009

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher



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