04.03.2010

Reservistenverband auf Abwegen - Grundgesetz egal

Berlin - Der Reservistenverband der Bundeswehr (VdRBw) läßt nicht locker und hat dem stellvertretenden NPD-Parteivorsitzenden und Münchner Stadtrat Karl Richter jetzt einen Ausschluß-Beschluß geschickt. Richter, der Stabsunteroffizier der Reserve ist, soll demnach „mit sofortiger Wirkung“ aus dem Verband ausgeschlossen werden. Der Reservistenverband begründet die Maßnahme mit Richters angeblichem „Hitlergruß“ bei seiner Vereidigung als Stadtrat sowie damit, „daß ein unüberbrückbarer Programm- und Interessengegensatz zwischen den Zielen der NPD“ und dem Verband bestehe; der NPD-Vize könne „die Ziele und Interessen des Verbandes massiv gefährden“.

Das sieht Karl Richter ganz anders. Er sieht durch den Ausschlußversuch des Reservistenverbandes seine Grundrechte massiv verletzt und beruft sich auf das Grundgesetz, das jedwede Benachteiligung wegen religiöser und politischer Anschauungen verbreitet (GG Art. 3, Abs. 3). Er hat deshalb beim Schiedsgericht des Reservistenverbandes in Bonn umgehend Berufung eingelegt und wird notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um seine Grundrechte durchzusetzen.

Richter hatte zuletzt Wehrübungen als Ausbilder beim Gebirgsjägerbataillon 233 in Mittenwald absolviert, das jüngst wegen harmloser Rekruten-Rituale in die Schlagzeilen geraten war.

In seinem Widerspruch gegen den Ausschlußversuch des Reservistenverbandes heißt es u.a.:„Ein Verband wie der Verband der Reservisten der Bundeswehr muß es aushalten, daß deren Mitglieder verschiedenen politischen Parteien und verschiedenen politischen Anschauungen anhängen. Der Satzung des Verbandes ist jedenfalls nicht zu entnehmen, welche politischen Haltungen beziehungsweise Einstellungen im Verband zulässig sind und welche nicht. Für einen Verbandsausschluß gibt es keine Gründe.“

Ein Ausschlußverfahren ist derzeit auch gegen den NPD-Parteivorsitzenden und Hauptmann der Reserve Udo Voigt in Bonn anhängig. Er soll aus dem Bundeswehrverband ausgeschlossen werden.

Der Leiter der NPD-Rechtsabteilung Frank Schwerdt sieht in diesen Maßnahmen einen weiteren Einschüchterungsversuch der Regierenden, nationale Bürger zu stigmatisieren und NPD-Führungskräfte unter Druck zu setzen. Schwerdt wörtlich: "Angesichts solcher Maßnahmen noch von Grundrechten und Demokratie zu sprechen, gleiche einer Verhöhnung des Grundgesetzes. Die NPD wird auch weiterhin Widerstand gegen derartige Versuche leisten, in der BRD  eine totalitäre Gesellschaftsform zu betreiben."

Berlin, den 04.03.2010

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher



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